Dänisches Hundegesetz

Hunde in Dänemark, aufgepasst!

Für alle die (wie wir auch) gern mir dem Hund nach Dänemark fahren, hier Informationen zum geltenden Hundegesetz.

Hundegesetz in Dänemark soll auf den Prüfstand!

Das dänische Hundegesetz, das von Tierschützern stark kritisiert wird, soll auf den Prüfstand gestellt werden. Das kündigte die zuständige dänische Ministerin Mette Gjerskov an.

Gesetz schreibt Umgang mit “gefährlichen” Hunden vor
Zum Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Zu den Rassen gehören Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.

Das Verbot gilt ebenso für Mischlinge der betreffenden Hunderassen. Bei Hunden, die Ähnlichkeit mit den verbotenen Rassen haben, kann die dänische Polizei einen Rasse- oder Abstammungsnachweis verlangen. Auch Touristen, die mit ihrem Hund nach Dänemark reisen, sind von den Regelungen betroffen.

Für Hunde der genannten Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, gilt eine Übergangsregelung: Sie dürfen gehalten werden, müssen aber an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden und durch einen Maulkorb gesichert sein. Für Pitbull Terrier und Tosa Inu gilt diese Übergangsregelung nicht. Sie waren bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2010 verboten.

Unabhängig von der Rasse kann die Polizei für Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen oder einen Menschen beißen, eine Leinen- und Maulkorbpflicht anordnen und über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

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