Informationen zur Geflügelpest

AKTUELLE HINWEISE DER STADT HAMBURG

Zuletzt wurde am 15. Februar 2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Bezirk Hamburg-Mitte nachgewiesen.  Zuvor war die Vogelgrippe in Övelgönne (Bezirk Altona) bei einem Wildvogel festgestellt worden. Damit müssen nach der bundesweit geltenden Geflügelpest -Verordnung Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete rund um die Fundorte eingerichtet werden. Insgesamt gibt es zurzeit in Hamburg sechs Sperrbezirke und fünf Beobachtungsgebiete, die sich in Teilen überlappen.  

Innerhalb dieser Gebiete gelten besondere Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Für Hunde- und Katzenhalter bedeutet dies, dass ihre Tiere innerhalb der Sperr- und Beobachtungsgebiete nicht frei umherlaufen dürfen.

Der früheste Termin, zu dem diese Maßnahmen aufgehoben werden können:

  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Fundort im Bezirk Altona: 23. Februar 2017
  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Fundort im Bezirk Bergedorf: 24. Februar 2017
  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um die Fundorte in den Bezirken Hamburg-Mitte und Altona: 10. März 2017
  • Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Fundort im Bezirk Bergedorf: 10. März 2017
  • Sperrgebiete und Beobachtungsgebiet um die Fundorte in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg) und Altona (Övelgönne): 18. März 2017

Bitte beachten Sie: Eine tatsächliche Aufhebung ist vom weiteren Seuchengeschehen abhängig und erfolgt erst, wenn bis dahin keine weiteren Fälle aufgetreten sind. Unter Umständen gelten die Maßnahmen daher über die genannten Daten hinaus. Dies wird auf dieser Seite bekannt gegeben.

Liegt Ihre Straße innerhalb der Restriktionszonen? Schauen Sie auf dieser Karte nach. Dort können Sie mit der Suchfunktion (Lupen-Symbol links oben) auch nach einzelnen Straßennamen suchen. Innerhalb der roten und blauen Zonen dürfen Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen. 

Quelle: http://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/4405926/gefluegelpest/

Eine Antwort auf „Informationen zur Geflügelpest“

  1. Stand: 24.05.2017 ❗
    Die letzte amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Hamburg liegt jetzt mehre Wochen zurück. Daher wurde die noch bestehende begrenzte Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel in bestimmten Risikogebieten (zum Beispiel in der Nähe von Gewässern und Brutplätzen von Wildvögeln) im gesamten Hamburger Stadtgebiet mit Ablauf des 12.05.2017 aufgehoben. 😆

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